Kinderpornos: Pfarrer kommt mit blauem Auge davon

wS/lg/wf.  Siegen / Paderborn  – 31.07.2012 – Das Amtsgericht Siegen hat heute einen 55jährigen katholischen Pfarrer aus dem Siegerland wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften in neun Fällen und Besitzes kinderpornographischer Schriften in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße von 4.000 € zahlen.

Der Angeklagte hatte in den Jahren 2006 bis 2008 mit verschiedenen Chatpartnern im Internet Bilddateien mit kinderpornographischen Inhalten getauscht. Die Taten wurden bei einer polizeilichen Durchsuchung im März 2011 entdeckt. Dabei fanden die Beamten eine dreistellige Anzahl von Bildern und Filmen kinderpornographischen Inhalts auf den Festplatten des Angeklagten.

In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte die Taten vollumfänglich ein. Als Erklärung für sein Verhalten nannte er enormen Druck, dem er bei seiner Arbeit ausgesetzt gewesen sei, und psychische Probleme.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigerin, die für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, plädiert hatte.

Bei der Strafzumessung fiel für Richterin Inga Rosenke das Geständnis des Angeklagten ins Gewicht. Darüber hinaus berücksichtigte sie, dass der Angeklagte die Taten ernsthaft bereut, nach seiner Entdeckung an einer umfassenden Therapie teilgenommen hat, bislang nicht vorbestraft ist und mittlerweile ein stabiles Netzwerk aufgebaut hat, welches ihn bei der Bewältigung von Lebenskrisen unterstützt.

Der Angeklagte lebt nicht mehr im Siegerland und ist zurzeit auch nicht als Pfarrer eingesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angeklagter und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Berufung zum Landgericht oder Revision zum Oberlandesgericht einlegen.

Dieses eigentliche milde Urteil wurde von den Besuchern der Gerichtsverhandlung mit Unverständnis aufgenommen.  Ob der 55-jährige Pfarrer seinen Beruf weiter ausüben kann, muss nun das Erzbistum Paderborn entscheiden. Dies will abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Kinderpornos: Pfarrer kommt mit blauem Auge davon
 

Foto: wirSiegen.de

 

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