Burbach zahlt erste Rate für Abundanz-Umlage

(wS/bu)  Burbach – Auf insgesamt 3.117.833,91 € beläuft sich die Summe, die Burbach in diesem Jahr an das Land Nordrhein-Westfalen aufbringen muss, um finanzschwachen Kommunen unter die Arme zu greifen. Der entsprechende Zahlungsbescheid, der eine Aufteilung der Summe in vier Raten vorsieht, ist im Burbacher Rathaus eingegangen.

Gemeinsam mit 58 anderen Städten und Gemeinden will Burbach dafür kämpfen, dass die Abundanzumlage, im Volksmund auch Kommunalsoli genannt, vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gekippt wird. Denn die Städte und Gemeinden haben starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des von der rot-grünen Landesregierung beschlossenen „Stärkungspakts Stadtfinanzen“.

Einige Ansatzhebel schon gefunden

Danach sollen finanzstarke Städte und Gemeinden jährlich Millionenbeträge aufbringen, um hochverschuldeten Städten aus der Finanzmisere zu helfen. Bürgermeister Christoph Ewers ist guter Dinge, dass die Klage gegen das Stärkungspaktgesetz erfolgreich sein wird. „Das sagen auch unsere verpflichteten Experten, die mit einem finanzwissenschaftlichen und einem verfassungsrechtlichen Gutachten die Klage untermauern. Beide haben in Vorgesprächen schon einige Hebel aufgeführt, an denen sich ansetzen lässt.“ Neben Prof. Gisela Färber, renommierte Finanzwissenschaftlerin an der Universität Trier, unterstützt der Verfassungsrechtler Prof. Paul Kirchhof die Kläger-Kommunen. „Prof. Kirchhof lehrt an der Universität Heidelberg Staatsrecht und war dort bis 2013 Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht“, skizziert Christoph Ewers die Expertise des Fachmannes. „Beide Experten haben uns Mut gemacht und sehen sehr gute Chancen für einen Erfolg“. Eingereicht werden soll die Klage im Sommer.

 Klage vor Verfassungsgericht nicht die einzige Baustelle

Doch die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ist nicht die einzige Baustelle. Neben der verfassungsrechtlichen Streitigkeit steht noch ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen den Zahlungsbescheid an. Denn gegen den von der Bezirksregierung Arnsberg im Auftrag des Innenministeriums erlassenen Bescheid über die Zahlung des Kommunalsoli ist kein Einspruch möglich, sondern ebenfalls nur der Klageweg zulässig.

„Ein Sieg vor dem Verfassungsgericht führt nicht automatisch zum Wegfall der Bestandskraft der bereits erlassenen Bescheide. Das Land wäre zwar berechtigt, die bereits erlassenen Bescheide aufzuheben, aber nicht verpflichtet. Da das Land nicht bereit war, rechtsverbindlich zu erklären, dass es alle Bescheide im Falle eines Sieges der Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof aufhebt, war eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg notwendig, eben auch deshalb, weil wir mit die erste Kommune waren, die den Bescheid im Briefkasten hatte“, skizziert Ewers. „Insofern war es notwendig, hier zu handeln.“ Zwischenzeitlich hat das Innenministerium allerdings erklärt, die Burbacher Klage gemeinsam mit den Klagen aus Monheim und Düsseldorf als Musterklagen anzuerkennen. „Kosten entstehen natürlich. 40.000 € hat uns das Verwaltungsgericht bereits in Rechnung gestellt, allein nur für die Klagerhebung.“

Gewerbesteuereinnahmen bereiten Sorgen

Beim Blick auf die Haushaltsentwicklung der Gemeinde im aktuellen Haushaltsjahr bereiten die Gewerbe-steuereinnahmen Sorgen. Für 2014 war ein Fehlbedarf von 8,5 Millionen Euro inklusive Abundanz-Umlage einkalkuliert. Bernd Schäfer erwartete 25 Millionen Euro Gewerbesteuer, bisher liegen die eingegangenen Zahlungen hinter der Prognose zurück. „Am Ende könnte sogar ein Defizit in zweistelliger Millionenhöhe stehen“, so Ewers. Und noch ein Aspekt kommt hinzu: „Am Beispiel Essen zeigt sich deutlich, wie fragil das Ganze ist. 59 Städte und Gemeinden überweisen jährlich 91 Millionen Euro an finanzschwache Kommunen wie beispielsweise Essen. Durch die Wertberichtigung der RWE-Aktien gehen auf einen Schlag der Stadt 680 Millionen Euro verloren, so dass das Eigenkapital nur noch 15,4 Millionen Euro beträgt. Und das ist nur ein Beispiel.“

Klagen haben keine aufschiebende Wirkung

Beide Klagen haben leider keine aufschiebende Wirkung, so dass Burbach erst mal zahlen muss. Zunächst werden die geforderten Zahlungen mit geringen Überweisungen verrechnet, die vom Land zu erwarten sind. Daher kann es also sein, dass Burbach tatsächlich zum Netto-Zahler wird.

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