Wärmende Aussichten – Wilnsdorfer Hauptausschuss empfiehlt Energie-Einspar-Contracting

(wS/wi) Wilnsdorf. Das Geschäftsmodell klingt innovativ, dabei ist die Grundidee schon zweihundert Jahre alt: Mittels Energie-Einspar-Contracting können technische Gebäudeanlagen erneuert werden, ohne dass der Eigentümer selbst Geld in die Hand nehmen muss. Die Verwaltung der Gemeinde Wilnsdorf sieht darin eine Möglichkeit, die kommunale Infrastruktur auch in Zeiten der Haushaltssicherung zu erhalten und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Am vergangenen Donnerstag stand das Thema daher auf der Tagesordnung des Wilnsdorfer Hauptausschusses.

Wilnsdorf_Logo_WappenKonkret geht es um die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen in gemeindlichen Gebäuden, wie Schulen, Feuerwehrgerätehäusern oder Veranstaltungsräumen. Eine größere Zahl von ihnen ist erneuerungsbedürftig oder wird es in Bälde sein. Punktuell konnte die Verwaltung schon Optimierungen vornehmen, jedoch stets nur im Rahmen ihrer beschränkten finanziellen Möglichkeiten. Denn weil der Austausch einer Heizung keine Investition in finanzrechtlicher Hinsicht darstellt, darf die Kommune keine Investitionsdarlehen in Anspruch nehmen. Große Sprünge sind nicht möglich.

Deswegen empfiehlt die Verwaltung den Einsatz des Energie-Einspar-Contractings. Das Vertragsmodell macht sich das große Energieeinsparpotenzial zunutze, das im Austausch von technisch veralteten Gebäudeanlagen und in der konsequenten Steuerung der neuen Anlagen liegt. Zum Einsatz kommt es meist bei einen Pool mehrerer Gebäude, deren jährlichen Energiekosten über 200.000 € liegen.

Kern des zwischen Eigentümer und „Contractor“ geschlossenen Vertrags ist ein Energiesparkonzept mit verbindlicher Einspargarantie. Der Contractor verpflichtet sich, die technischen Anlagen so zu erneuern und während der Vertragslaufzeit zu betreiben, dass die anvisierte Energieersparnis auch eintritt. Erfahrungen zeigen, dass Einspargarantien in Höhe von 20 bis 25% der bisherigen Energiekosten als durchschnittlich angesehen werden können. Für seine Leistung vergütet wird der Contractor, indem er die Differenz zwischen den ursprünglichen Energiekosten und dem neuen, vertraglich vereinbaren Verbrauchswert erhält.Sinken die Energiekosten nicht in dem garantierten Umfang, geht dies zu Lasten des Contractors. Nach Ablauf des Vertrags, nach 7 bis 12 Jahren, kommt die Energieeinsparung dann direkt dem Eigentümer, der Gemeinde Wilnsdorf zugute.Die Umwelt hingegen profitiert vom ersten Moment an, in dem die neuen Anlagen ihren Betrieb aufnehmen, dank gesunkenem Energieverbrauch und geringerem CO²-Ausstoß.

Über die Chancen und Risiken des komplexen Verfahrens informierte Christian Tögel die Ausschussmitglieder. Der Berater der EnergieAgentur.NRW zeigte sich von der Umsetzbarkeit des Modells auch in Wilnsdorf überzeugt: „Wir reden über eine Win-Win-Situation“. Der Gebäudeeigentümer, in diesem Fall die Gemeinde Wilnsdorf, könnte neue Anlagentechnik erhalten, die sonst nicht finanzierbar sei.Der Contractor wiederum ist angehalten, mit optimaler Technik und Steuerung den Energieverbrauch größtmöglich zu senken, nur so mache er Gewinn.

Hört sich zu gut an, um wahr zu sein, vermuteten viele Ausschussmitglieder und fragten den Berater, wo der Haken bei der Sache sei. „Aus Sicht des Eigentümers gibt es keinen“, sagte Tögel bestimmt. Zum einen gäbe es unabhängige Ingenieurbüros, die der Gemeinde bei der Vorbereitung einer entsprechenden Ausschreibung und der Auswahl des optimalen Contracting-Angebots behilflich sein könnten. Zudem könne die Kommune jederzeit aus dem Verfahren aussteigen, wenn der gemeindliche Gebäudepool kein ausreichendes Energieeinsparpotenzial böte.

Dieser Einschätzung schlossen sich die Mitglieder des Hauptausschusses an. Einstimmig empfohlen sie dem Rat, dass Energie-Einspar-Contracting grundsätzlich in allen Gebäuden der Gemeinde durchgeführt werden solle, in denen der Einsatz dieses Verfahrens ökonomisch wie ökologisch sinnvoll sei. Vor einer endgültigen Ausschreibung solle der Hauptausschuss nochmals informiert werden.

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