Freispruch: Rocker können ihre "Kutten" tragen

(wS/red) Bochum/Siegen – Der Freispruch im so genannten „Kuttenprozess“ dürfte auch bei den in Siegen ansässigen Mitgliedern von Rocker- und Motorradclubs als positive Nachricht des Tages aufgenommen worden sein. Das Landgericht Bochum hat heute zwei „Bandidos“-Rocker aus rechtlichen Gründen freigesprochen, sie dürfen weiterhin ihre Kutten tragen.

Nach Auffassung der sechsten großen Strafkammer haben die Angeklagten durch das Tragen ihrer „Kutte“ mit den Aufnähern: „Bandidos“, „fat mexican“ sowie dem Ortszusatz Bochum bzw. Unna keine Kennzeichen der verbotenen „Schwestervereine“ aus Aachen und Neumünster verwendet.

Hells Angels (119)

Die beiden Angeklagten hatten sich selbst wegen ihrer Kutten angezeigt. Sie wollten damit klären lassen, ob das „Kuttenverbot“, welches die Staatsanwaltschaft Bochum durch den Verbot von Schriftzügen und Logos aller „Bandido“-Gruppierungen einleitete, vor Gericht Stand hält. Das Verfahren wurde kürzlich eröffnet.

Auf Grundlage eines Urteils des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 07. April 2014 war das öffentliche Verwenden bekannter Embleme sowie entsprechender Schriftzüge der Rockergruppierungen “Hells Angels” und “Bandidos” verboten worden (wir berichteten).

Der Richter am Landgericht Bochum sah im Tragen von „Kutten“ keinen Verstoß gegen das Vereinsgesetz. Maßgeblich sei nach Auffassung der Kammer der Gesamteindruck, der entscheidend durch den Ortszusatz geprägt wird, wobei es auf den Eindruck eines objektiven Beobachters ankomme.

Die Kammer führte zudem unter näherer Begründung aus, dass eine andere Auslegung zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Vereinsausübung nicht verbotener Vereine führen würde. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Bochumer Urteil allerdings bereits Revision eingelegt.

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