Streitschlichter in Wilnsdorf gefragt

(wS/wi) Wilnsdorf – Die Gemeinde Wilnsdorf ist auf der Suche nach einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wilnsdorf II, der die Ortsteile Anzhausen, Flammersbach, Gernsdorf und Rudersdorf umfasst. Das Schiedsamt soll die Amtsgerichte entlasten. Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn der Gang zum Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist.

Wilnsdorf_Logo_Wappen„Schiedsmänner und -frauen schlichten beispielsweise, wenn Nachbarn um die Höhe der Gartenhecke streiten, Hausbewohner uneins sind über die Nutzung gemeinsamer Räume oder in Fällen von Beleidigung“, sagt Carola Braun, Mitarbeiterin des Wilnsdorfer Ordnungsamtes. Schiedspersonen haben keine richterliche Entscheidungsgewalt. Vielmehr dient ihr schlichtender Einsatz dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen beider Streitparteien berücksichtigt.

Um dieses wichtige Ehrenamt begleiten zu können, müssen Interessenten besondere Voraussetzungen erfüllen. § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW fordert, dass die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein muss. „Hinter dieser Formulierung steht der Wunsch nach einer Person mit hohem Sachverstand und einer gewissen Lebenserfahrung“, erklärt Carola Braun. Schiedspersonen sollten mindestens 30 Jahre alt, jedoch nicht älter als 70 Jahre sein und im Schiedsamtsbezirk wohnen.

Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder unter Betreuung stehen. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Wilnsdorf für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Siegen bestellt. Während ihrer Amtszeit erhalten die Schiedspersonen Unterstützung durch den Siegener Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie werden ständig weitergebildet und unterliegen kontinuierlichen Qualitätskontrollen.

Bürgerinnen und Bürger mit Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt können sich bis zum 16.01.2015 bei der Gemeinde Wilnsdorf bewerben. Die schriftliche Bewerbung sollte neben Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag und –ort, Beruf) und Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse falls vorhanden) auch einen kurzen Lebenslauf beinhalten. Die Unterlagen können postalisch (Gemeinde Wilnsdorf, Fachbereich 3.2, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf) oder per E-Mail (rathaus@wilnsdorf.de) gesendet werden, bitte unter dem Hinweis „Bewerbung Schiedsamt“. Für weitere Fragen steht Carola Braun gern zur Verfügung, Tel. 02739/802-111, E-Mail c.braun@wilnsdorf.de.

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