Für Chancengleichheit in NRW: Neues Förderprogramm für berufliche Weiterbildung

KM:SI GmbH informiert

(wS/siwi) Siegen – Schon seit Anfang des Jahres bietet das „Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales“, neue Finanzierungshilfen für die berufliche Weiterbildung an. Anders als das – wegenzu großer Nachfrage – vorzeitigbeendete Sonderprogramm 2013-2015, sieht das neue Programm auch die finanzielle Unterstützung „besonders bedürftiger“ Zielgruppen vor. Nicht geändert hat sich dagegen die Antragstellung: Berechtigt sind Unternehmen und Privatpersonen. Ausgenommen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.

KMSIDer Bildungsscheck soll – Zielsetzungwie beim vorlaufenden Förderprogramm – Beschäftigteund Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit bzw. Wettbewerbsfähigkeit durch begleitendes Lernen zu verbessern. Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.

Förderungswürdig sind alle Beschäftigte (auch Zugewanderte, Un- und Angelernte, Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende), die Betriebsgröße darf aber 249 Mitarbeiter nicht überschreiten. Es werden Maßnahmen ab 500,00 € Kurskosten mit 50% gefördert. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 500,00 € pro Scheck.

Ein Unternehmen (betriebliche Beantragung) kann max. zehn Bildungsschecks innerhalb zweier Kalenderjahre beantragen. Private Antragsteller (individuelle Beantragung) müssen ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 30.000,00 € (60.000,00 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Es kann ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren ausgestellt werden. Seitens der Berater ist die Vorrangigkeit verschiedener Förderungsprogramme zu prüfen: Bundesförderung (Bildungsprämie) geht immer vor Landesförderung (Bildungsscheck). Die geforderten Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich; die Mittelherkunft auch.

Gesetzliche Ansprüche auf Förderung sind nicht gegeben. Erfahrungsgemäß wird das Angebot des Landes eingestellt, sobald die geplanten Finanzierungsmittel verbraucht sind – dieKasse also leer ist (wie im Vorjahr). Demnach gilt, finanziert wird, „solange der Vorrat reicht“.

Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten von Bund und Land (NRW), sind bei autorisierten Beratungsstellen erhältlich. Termine für Beratung und Antragstellung im Siegerland und Wittgenstein, vergibt die regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft KM:SI GmbH, Siegen, Birlenbacher Str. 17, unter der Rufnummer 0271/30390500. Weitere Infos gibt es auch im Internet unter www.kmsi.de

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