"Sehen und gesehen werden" im Straßenverkehr

(wS/ots) Siegen – In den frühen Abendstunden des gestrigen Tages, ereignete sich in Siegen wieder ein Verkehrsunfall, bei dem eine dunkel gekleidete Fußgängerin beim Überqueren der Fahrbahn von einem PKW erfasst und schwer verletzt wurde (wir berichteten).

2015-03-03_Geisweid_Sohlbacherstr_VUP_Frau_angefahren_Foto_mg_01

Eine dunkel gekleidete Fußgängerin wurde Dienstagabend angefahren. (Foto: mg)

Auch wenn die Tage langsamer länger werden, ist es für Fußgänger enorm wichtig, sich so zu kleiden, dass sie im Straßenverkehr gut zu erkennen sind. Sehr oft ist festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber auch immense Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt.

Der Grundsatz „Sehen und gesehen werden“ sollte deshalb für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen.

Fußgängern wird geraten, unbedingt helle, reflektierende Kleidung zu tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen. Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst aus einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern „leuchten“.

.
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]