Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg im Bereich Siegen

(wS/red) Siegen/Arnsberg – Die Bezirksregierung Arnsberg hat auf Antrag der Amprion GmbH den Plan für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Dauersberg im Abschnitt Mudersbach – Eiserfeld auf nordrhein-westfälischem Gebiet festgestellt. Der Leitungsabschnitt grenzt direkt an die Fortführung der Leitung auf rheinland-pfälzischem Gebiet an, die erst kürzlich genehmigt worden ist.

Wappen_Logo_Land NRW_Nordrhein-WestfalenDie Streckenverbindung Kruckel-Dauersberg als 380-kV-Höchstspannungsfreileitung ist im Bundesbedarfsplan als sogenanntes Startnetz zum beschleunigten Ausbau der Höchstspannungsnetze sowie im Energieleitungsausbaugesetz als Vorhaben Nr. 19 ausgewiesen. Damit wurde der vordringliche Bedarf für diese Strecke gesetzlich festgestellt.

Die Freileitung wird zum einen die Energie aus den Kraftwerken aus dem östlichen Ruhrgebiet in Richtung Süden weitertransportieren und zum anderen den Weitertransport von Windenergie gewährleisten. Damit wird sie dem Entstehen von Netzengpässen im süddeutschen Netzgebiet entgegenwirken.

Das Verfahren ist im September 2013 eingeleitet worden. Der Erörterungstermin mit den Betroffenen und Verfahrensbeteiligten fand am 3.12.2014 in Siegen statt. Für den nun festgestellten Planabschnitt hat die Bezirksregierung alle Einwendungen berücksichtigt. Sie bezogen sich vor allem auf Trassenalternativen und auf die vertretbaren Immissionen durch elektrische und magnetische Felder. In dem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Verbänden alle Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und abgewogen worden.

Raumordnungsverfahren im Vorfeld

Für das Gesamtvorhaben Kruckel-Dauersberg von Dortmund bis zur Landesgrenze Rheinland Pfalz wurde im Jahr 2011 ein Raumordnungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und mit einer raumordnerischen Beurteilung vom 19.10.2011 abgeschlossen. Die im Planfeststellungsverfahren vorgenommene Detailprüfung des Vorhabens im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens auf alle betroffenen Schutzgüter führte zu dem Ergebnis, dass die raumordnerische Beurteilung im Hinblick auf die Vorzugstrasse bestätigt wurde.
Begleitend zum Raumordnungsverfahren hat die Vorhabenträgerin frühzeitig und mit Hilfe eines beauftragten Mediationsbüros 2011 in drei Städten bzw. Gemeinden entlang der Freileitungstrasse die Öffentlichkeit über Umfang und Auswirkungen des Vorhabens informiert.

Der Planfeststellungsbeschluss wird nun allen Verfahrensbeteiligten zugestellt. Gleichzeitig wird der Beschluss im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg, das im Internet einsehbar ist, veröffentlicht. Die Planunterlagen werden nach Bekanntmachung in der von der Leitungstrasse berührten Stadt Siegen in der Zeit vom 18. August bis zum 01. September 2015 öffentlich ausgelegt.

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