Vorsitzender Richter am Landgericht Wolfgang Münker in den Ruhestand eingetreten

(wS/red) Siegen – Mit Ablauf des 30.6.2015 ist der Vorsitzende Richter am Landgericht Wolfgang Münker aus dem aktiven Dienst beim Landgericht Siegen ausgeschieden und in den Ruhestand eingetreten.

Wolfgang Münker war zuletzt Richter in der ersten großen Strafkammer, deren Vorsitzender er rund 15 Jahre lang war. In dieser Zeit hat er viele Strafverfahren geleitet, die auch in der öffentlichen Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben. Beispielhaft sei aufgeführt der „Rotlicht – Prozess“ und zuletzt der „Babyleichen-Prozess“.

Richter Münker während des "Babyleichen-Prozesses" im März diesen Jahres. (Archivbild: Hercher)

Richter Wolfgang Münker während des „Babyleichen-Prozesses“ im März diesen Jahres. (Archivbild: Hercher)

Im Laufe seiner richterlichen Tätigkeit hat sich Wolfgang Münker wegen seiner besonnenen und sachlichen Art der Verhandlungsführung in Juristenkreisen einen hervorragenden Ruf erworben.

Der Prädikatsjurist trat am 18. Mai 1977 in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im Jahre 1980 wurde Wolfgang Münker zum Richter am Landgericht Siegen ernannt. In der Zeit vom 2.7.1991 bis zum 31.3.1992 befand er sich zur Erprobung beim Oberlandesgericht in Hamm. Am 11.9.1992 wurde Wolfgang Münker zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Auf eigenen Wunsch kehrte er zum Landgericht Siegen zurück und wurde mit Wirkung vom 29.12.1994 zum Vorsitzenden Richter ernannt.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte Wolfgang Münker sich auch als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus war er Mitglied des Justizprüfungsamtes in Hamm und zeitweise auch der Pressedezernent des Landgerichts Siegen.

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