Förderung von Mietwohnungsbau wieder im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein möglich

Neuregelung des Landes

(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein 10.02.2016 | Ab sofort kann im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein der Neubau von Mietwohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäusern sowie von Wohnraum für Flüchtlinge wieder gefördert werden. Dafür steht im laufenden Jahr ein Förderbudget in Höhe von 7,6 Mio. Euro zur Verfügung. In den letzten Jahren war solch eine Förderung ohne weitere Einschränkungen nur im Bereich der Stadt Siegen möglich.

Um der aktuellen Wohnungsmarktentwicklung Rechnung zu tragen, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 erneut überarbeitet. Damit kann ab diesem Jahr die Neuschaffung von Mietwohnungen wieder in allen Kommunen des Kreisgebietes im Rahmen des zugewiesenen Budgets gefördert werden. Zusätzliche Voraussetzungen müssen dafür nicht vorliegen.

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Mit einer Miet- und Belegungsbindung der geförderten Wohnungen wird sichergestellt, dass diese nur für die entsprechenden Zielgruppen bereitstehen und von ihnen bewohnt werden können. Dafür winken den Investoren niedrige Zinsen, attraktive Tilgungsnachlässe sowie die Möglichkeit der Übertragung der Zweckbindung auf bereits vorhandene Wohnungen. Die Förderpauschalen wurden zudem mit Hinblick auf die Mehrkosten, die durch die neue Energieeinsparverordnung 2016 entstehen, nochmals erhöht.

Weitere Infos zur Förderung stehen im Internet auf der Seite der NRW.BANK (www.nrwbank.de) zur Verfügung. Über die aktuellen Fördermöglichkeiten berät zudem die Wohnungsförderung des Kreises Siegen Wittgenstein. Ansprechpartner: Astrid Pohl, Telefon: 0271/333-1944, E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de, und Ina Wuntke, Telefon: 0271 333-1903, E-Mail: i.wuntke@siegen-wittgenstein.de.

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