Kostenlose Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer

(wS/sw) Bad Berleburg/Siegen 25.05.2016 | Zwei Veranstaltungen mit den Titeln „Gesundheitsfürsorge als Aufgabenkreis“ und „Vermögenssorge aus Sicht des Kreditinstitutes“ finden Anfang Juni im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte im Kreis Siegen-Wittgenstein statt. Auch Interessierte, die künftig die gesetzliche Vertretung eines kranken oder behinderten Menschen übernehmen möchten, sind willkommen.

2015_Logo_SiWi_Siegen-WittgensteinBereits am Mittwoch, 1. Juni, 18:00 Uhr, geht es um die „Vermögenssorge aus Sicht des Kreditinstitutes“. Die Veranstaltung findet im Diakonischen Werk Wittgenstein, Schützenstraße 4, in Bad Berleburg statt. Ein typischer Aufgabenkreis des Betreuers ist die Vermögenssorge. Bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten entsteht je nach Art der Geldanlage ein direkter Bezug zu den Bankgeschäften beim Kreditinstitut.

Für den Betreuten und den Betreuer ergeben sich je nach angeordneter Betreuung unterschiedliche Rechte und Pflichten. Der Referent Eberhard Kießler ist Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilung der Sparkasse Wittgenstein und damit ausgewiesener Fachmann für Rechtsgeschäfte mit Kreditinstituten. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Fragen und Probleme können im Plenum und in anschließenden Einzelgesprächen geklärt werden.

Am Mittwoch, 8. Juni, 17:00 Uhr, gibt es unter dem Titel „Gesundheitsfürsorge als Aufgabenkreis“ eine weitere Fortbildung im Rathaus der Stadt Siegen in Weidenau, Regiestelle Leben im Alter, Weidenauer Straße 211 – 213. Der Betroffene muss in alle medizinischen Maßnahmen selbst einwilligen, solange er die Folgen und die Tragweite des Eingriffs erkennen und seinen Willen hiernach äußern kann. Nur wenn die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen nicht vorhanden ist, muss stellvertretend der Betreuer einwilligen.

Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge sind auch folgende Themen relevant: Krankenversicherungsschutz, Organisation und Kontrolle von Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen, Patienten- und Datenschutz, Freiheitsentziehende Maßnahmen und das Einholen gerichtlicher Genehmigungen. Im Anschluss an den Vortrag können im Einzelgespräch gezielt weitere Informationen zu Fragen und Problemen innerhalb dieses Aufgabenkreises geklärt werden.

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