Einstweilige Verfügung: Morgenschweis erhält „Maulkorb“

wS/wf.    Siegen –    Sieg auf der ganzen Linie für die Stadt Siegen heute vor dem Amtsgericht Siegen gegen Thomas Morgenschweis. Letzterer darf seine Behauptungen über das Jugendamt der Stadt Siegen und deren mittlerweile in Ruhestand versetzten Mitarbeiter, Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, Horst Fischer und seine Stellvertreterin Agnes Juchems-Voets nicht mehr öffentlich verbreiten. Im Falle einer Zuwiderhandlung wurden Morgenschweis 250.000 Euro Ordnungsgeld – ersatzweise 6 Monate Haft angedroht.

In dem Verfahren am heutigen frühen Montagnachmittag vor dem Amtsgericht gab Richter Cardue der Stadt Siegen in allen Punkten recht. Die Stadt Siegen wurde vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Florian Schell sowie dem Leiter des Rechtsamtes Martin Opitz. Thomas Morgenschweis wurde vertreten durch Rechtsanwalt Johannes Giebeler aus Haiger.

Bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren werden keine Zeugen gehört, sondern alles muss schriftlich vorgelegt werden. Unklarheiten gab es zu Beginn des Verfahrens, ob man mit Thomas Morgenschweis den richtigen „Beklagten“ vor sich hatte, war doch Herausgeber der Flugblätter die „STATT Partei“.  Weil Thomas Morgenschweis, Vorsitzender dieser Partei und in den Flugblättern als Verantwortlicher genannt, entschied Richter Cardue, das alles seine Richtigkeit hatte. So stellte der Richter noch zwei bis drei Fragen und zog sich dann zur Urteilsfindung zurück.

Richtig überraschend war das Urteil dann für niemanden, nicht einmal für den Beklagten und dessen Anwalt der nach der Urteilsverkündung unmissverständlich erklärte: „In dem Verfahren bis in die letzte Instanz gehen zu wollen.“

Sicherlich mag man zweigeteilt sein was die Art der Meinungsäußerung in Form der veröffentlichen Flugblättern angeht. Aber Rechtsanwalt Johannes Giebeler bringt es auf den Punkt: „Persönlich empfinde ich es als besonders schlimm, dass die Stadt Siegen aus Fehlern, die nachweislich gemacht wurden keine positive Erfahrung zieht und etwas daran ändert, denn Fehler passieren überall. Aber wenn man Fehler nicht erkennen will, wird man diese Fehler immer weiter machen.“

Morgenschweis zieht die Bilanz, dass sich der Richter wohl nicht mit seiner Sache beschäftigt hat, konnte man seiner Meinung nach doch schriftlich den Vortrag der Stadt Siegen komplett widerlegen. Morgenschweis steht in Siegen nicht alleine. Rund ein Dutzend Mütter und Väter sind alleine in Siegen betroffen.

Gelernt hat Thomas Morgenschweis schnell: Darf er sich selber nicht mehr äußern über Jugendämter, zitiert er Professor Dr. Uwe Jopt von der Universität Bielefeld: „Am Jugendamt arbeiten wohlmeinende Dilettanten.“

Nicht zum letzten mal haben sich die Parteien vor Gericht gesehen. Geht es jetzt in diesem Verfahren in die Berufung, muss die eine oder andere Strafanzeigen, die wechselseitig gestellt wurden noch verhandelt werden. Öffentliches Interesse besteht allemal, wie Richter Cardue nach Begutachtung der gut gefüllten Zuschauerbänke feststellen musste.

[plista widgetname=plista_widget_slide]