Urteil im Morgenschweis Prozess: 60 Tagessätze wegen übler Nachrede

wS/wf.   Siegen  – 13.04.2012 –  Am heutigen Freitagmittag wurde im Strafprozess gegen das ehemalige Ratsmitglied Thomas Morgenschweis das Urteil am Amtsgericht Siegen gesprochen. Richterin Inga Rosenke verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen übler Nachrede in 2 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Die Richterin fasste die jeweiligen Einzelstrafen von je 30 und 40 Tagessätzen zu der Gesamtstrafe zusammen.

Thomas Morgenschweis hatte im letzten Jahr mehrere Flugblätter im Raum Siegen verteilen lassen und dort den Bürgermeister von Siegen Steffen Mues sowie die ehemalige Leiterin des Sozialen Dienstes der Stadt Siegen angegriffen. Beide waren heute als Zeugen geladen und haben eine Aussage gemacht.

Der Rechtsanwalt von Thomas Morgenschweis erschien aus bisher unbekannten Gründen nicht zum Termin. Thomas Morgenschweis verteidigte sich dann selber, ohne Anwalt.  Eine „goldene Brücke“ die Oberstaatsanwalt Joachim Ebsen dem Angeklagten bauen wollte nutzte Thomas Morgenschweis nicht. Zwar gab Morgenschweis zu, den Bogen etwas überspannt zu haben in den Formulierungen, aber so richtig Entschuldigen wollte sich Thomas Morgenschweis auch nicht: „Einige Formulierungen würde ich heute nicht mehr so verwenden“.

So ließ sich Richterin Inga Rosenke nicht dazu hinreißen, das Verfahren nach §153 einzustellen. In einer ersten Stellungnahme sagt uns Thomas Morgenschweis zum  Urteil „ das ist ein Kniefall vor dem Bürgermeister“. Bürgermeister Steffen Mues möchte das Urteil unmittelbar nach der Verhandlung nicht kommentieren.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Staatsanwaltschaft und auch Thomas Morgenschweis können binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.


Heute zu 60 Tagessätzen am Amtsgericht Siegen verurteilt: Thomas Morgenschweis

Foto: Wolf Feldbusch

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