Brandstiftung im "Ox": Täterfotos veröffentlicht

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(wS/ots) Freudenberg– In den frühen Morgenstunden des 10. Januar 2014 kam es gegen 4.30 Uhr in der Freudenberger Diskothek „Ox“ zu einem Brandgeschehen, bei dem ein geschätzter Sachschaden von rund 30.000 Euro entstand (wir berichteten). Bereits nach den ersten Untersuchungen vor Ort gingen die Brandspezialisten des Siegener Kriminalkommissariats 1 von Brandstiftung aus. Die bislang unbekannten Täter hatten in und an dem Gebäude in der Gewerbestraße gleich an mehreren Stellen Feuer gelegt.

brandstiftungdiskothekfreudenberg1Im Rahmen der kriminalistischen Aufnahme des Tatorts konnten die Ermittler relevantes Spurenmaterial finden und sicherstellen, das sich aktuell noch in der kriminaltechnischen Untersuchung und Auswertung befindet. Zwei Täter wurden bei ihrer Straftat jedoch von einer Überwachungskamera aufgenommen. Die Polizei veröffentlicht jetzt die diesbezüglichen Fotos, die die beiden Tatverdächtigen bei der Tatausführung zeigen.

Auf den Fotos sind zwei Tatverdächtige zu sehen. Einer der Täter trägt eine Gesichtsmaske. Dieser Mann hat eine muskulöse, athletisch-stabile Figur und trägt ein Kapuzenshirt, das möglicherweise im äußeren Armbereich Längsstreifen aufweist. Der zweite Täter ist auf dem Bild unmaskiert zu sehen. Er wirkt körperlich schlanker als der andere Täter, hat aber ebenfalls eine athletische Figur. Er trägt einen Rucksack auf seinem Rücken.

brandstiftungdiskothekfreudenberg3Sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der zu Grunde liegenden Brandstiftung – insbesondere zu den beiden abgebildeten Personen – nimmt das Kriminalkommissariat 1 unter der Rufnummer 0271-7099-0 entgegen. Auch Zeugen, die in der Nacht von Donnerstag auf Freitag verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Freudenberger Wilhelmshöhe beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der vorgenannten Rufnummer zu melden.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei außerdem auf die von der geschädigten Diskothek „Ox“ ausgesetzte Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung der Straftat hin.

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