NRW-weites Verbot für Rocker-Embleme

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein – Die Rockerszene in Siegen-Wittgenstein muss sich in ihrer Außerdarstellung auf eine geänderte justizielle Bewertung einstellen. Bekannte Erkennungssymbole der Rockergruppierungen „Hells Angels“ und „Bandidos“ dürfen demnach nicht mehr öffentlich gezeigt werden.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamburg vom 07. April 2014 ist das öffentliche Verwenden definierter Kennzeichen der Rockergruppierung „Hells Angels“ auch dann verboten, wenn zusätzlich ein Ortszusatz beigefügt ist, der sich auf einen bislang nicht verbotenen Ortsverband („Charter“) bezieht. Entscheidend allein, so heißt es weiter in dem Urteil, sei die Übereinstimmung mit den Kennzeichen des verbotenen „Hells Angels Motor Club e.V.“. Damit sind weder Orts- noch Namenszusätze für die Bewertung der Strafbarkeit Ausschlag gebend, sondern ausschließlich die bekannten und bislang öffentlich zur Schau gestellten Embleme. Diese Voraussetzungen finden ihre Anwendung ebenso für die Symbolik der Bandidos.

Mehrere Staatsanwaltschaften in verschiedenen Städten von Nordrhein-Westfalen, unter anderem auch die in Siegen, haben sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Auf Grundlage des Urteils des Oberlandesgerichtes Hamburg hat das nordrheinwestfälische Innenministerium am 18. Juli einen entsprechendem Erlass auf den Weg gebracht und dadurch Leitlinien formuliert. Innenminister Ralf Jäger erklärte in diesem Zusammenhang: „Bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität nutzt die NRW-Polizei konsequent sämtliche ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Wir dulden keinen rechtsfreien Raum. Auch nicht im Internet.“ Somit wird das Tragen und das Zeigen des roten Schriftzuges „Hells Angels“ und des Symbols des behelmten Totenschädels mit Engelsflügeln sowie des rot-goldenen Schriftzuges „Banditos“ und des sogenannten „Fat Mexican“ strafrechtlich verfolgt. Die Symbole dürfen auch nicht Bestandteil von Internetauftritten sein. „Es trifft die Rocker besonders hart, wenn sie sich nicht mehr martialisch in der Öffentlichkeit präsentieren und für sich werben können“, resümierte der Innenminister.

Die Staatsanwaltschaft in Siegen weist darauf hin, dass die hiesige Rockerszene über die Gesetzesänderung unterrichtet worden ist. Jeder Verstoß gegen die neuen Bestimmungen wird im Einzelfall auf seine Strafbarkeit nach Paragraph 20 des Vereinsgesetzes hin überprüft. Für die Polizei in Siegen-Wittgenstein bedeutet die neue Regelung, dass bei entsprechender Verdachtslage Strafverfahren einzuleiten sind.

Hells Angels (119)Foto: Archiv wirSiegen.de
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