Wilnsdorfer Windkraftgegner vor Verwaltungsgericht Arnsberg gescheitert

Bürgerbegehren Windkraftplanung unzulässig: Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt Wilnsdorfer Ratsentscheidung

(wS/wi) Wilnsdorf 19.02.2016 | Der Wilnsdorfer Gemeinderat lag richtig mit seinem Beschluss, das Bürgerbegehren in Sachen Windkraft für unzulässig zu erklären. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten dort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, wonach der Gemeinderat unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erklären sollte. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und bestätigte darüber hinaus die inhaltliche Richtigkeit der vom Rat getroffenen Entscheidung.

Archivbild: Hercher

Archivbild: Hercher

Das Bürgerbegehren hatte gefordert, dass neue Windkraftanlagen in der Gemeinde Wilnsdorf einen Mindestabstand von 2 km zu Wohngebieten einhalten sollten. Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf erklärte dieses Ansinnen in seiner Sitzung am 26. November 2015 für unzulässig, da Bürgerbegehren per Gesetz nicht in die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen eingreifen dürfen. Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht ohne Einschränkungen an. Der Antrag der Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens wurde aus diesen inhaltlichen Gründen und aufgrund eines gravierenden Verfahrensfehlers abgelehnt.

„Der Gerichtsbeschluss bestätigt nicht nur die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens, sondern auch unseren eingeschlagenen Weg bei der Windkraftplanung“, kommentiert Bürgermeisterin Christa Schuppler. Er bescheinige der Verwaltung fachlich und rechtlich kompetente Arbeit und erinnere an die Planungshoheit und Abwägungsfreiheit des Gemeinderats.

Zu den anstehenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung von Bebauungsplänen für die beiden geplanten Windkraftzonen „Kalteiche“ und Gernsbacher/Tiefenrother Höhe“ ergänzt Schuppler: „Wir wollen die Öffentlichkeit weiterhin intensiv in die Planungen einbeziehen“. Es werde mehrere Gelegenheiten geben, sich zu informieren und auch Stellung zu nehmen.

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